Der denkmalgeschützte Hof von Bütgenbach ist ein vierflügeliger Bruchsteinbau im Zentrum der Ortschaft und das älteste Bauwerk auf dem Gebiet der Gemeinde Bütgenbach. Das Anwesen lässt sich urkundlich bis ins 15. Jahrhundert nachweisen. In ihren wesentlichen Bestandteilen stammen die Gebäude des Hofes aus dem 17. und 18. Jahrhundert. Damals war der Hof von Bütgenbach Lehnsgut der Grafschaft von Vianden. Spätere Eigentümer waren die Familien von Reiffenberg und von Baring, an die gut erhaltene Wappensteine von 1623 (Nordflügel) und 1754 (Torbau der Hauptfront an der Ostseite) erinnern. Außerdem war der Hof Sitz des Schultheißen und des Gerichts. Das Gericht setzte sich aus dem Schultheißen, den 7 Schöffen, dem Gerichtsboten und dem Gerichtsschreiber zusammen. Die einfachen Bauersleute, die der Schultheiß als oberster Gerichtsherr im Ort zu Schöffen bestellte, konnten selbst Todesurteile aussprechen. Diese wurden dann am Galgen unweit der Bütgenbacher Hütte vollstreckt.
Ab Anfang der 1990er Jahre wurde der vom Verfall bedrohte Hof zu einem Alten- und Pflegeheim umgebaut. Einzig der vordere Flügel der Hofanlage zwischen den beiden Torbögen blieb Eigentum der Gemeinde Bütgenbach und wird zu kulturellen Zwecken genutzt. Kunstschaffende nutzen die Räumlichkeiten des vorderen Flügels für vielfältige Wechselausstellungen.